Was ist enthalten?
- Flugticket: Fortaleza/Lissabon/Fortaleza (mit Gepäck);
- Transfer bei Ankunft und Abfahrt in Lissabon;
- 01 Nacht im Hotel in Fátima mit Frühstück;
- 04 Nächte im Hotel in Lissabon mit Frühstück;
- Kerzenprozession in Fátima;
- Tour in Fátima: (Besuch des Hauses der Hirten, Heiligtum von Fátima usw.);
- Tour durch Óbidos und Nazaré;
- Panorama-Stadtrundfahrt in Lissabon;
- Tour nach Sintra und Cascais;
- Personalisierte Begleitung Miracéu;
Was ist nicht enthalten?
- Getränke und Desserts;
- Eintritte zu den besuchten Orten;
- Optionale Ausflüge;
- Alles, was nicht in den enthaltenen Artikeln und Dienstleistungen aufgeführt ist.
Verwandte Begriffe
Wichtige Hinweise
Rücktritte, Umbuchungen und Stornierungen durch den Kunden
Der VERTRAGSPARTNER erstattet dem Kunden den Betrag, der ihm zusteht, berechnet auf der Grundlage des Gesamtbetrages, den er tatsächlich erhalten hat, ohne den Betrag der einbehaltenen Provisionen, die vom Reisebüro abgewickelt werden müssen, sowie der Verwaltungsgebühren und der bereits an die Leistungsträger gezahlten Beträge.
Im Falle eines der oben genannten Fälle werden die folgenden Verwaltungsgebühren in folgendem Verhältnis vom Gesamtbetrag des Reisepakets abgezogen:
- Wenn die Stornierung 30 (dreißig) Tage oder mehr vor dem Abreisedatum der Reise erfolgt: 10% (zehn Prozent)
- Bei einer Stornierung zwischen 29 (neunundzwanzig) und 21 (einundzwanzig) Tagen vor dem Abreisedatum: 15% (fünfzehn Prozent)
- Wenn die Stornierung zwischen 20 (zwanzig) und 01 (ein) Tagen vor dem Abreisedatum erfolgt: 30% (dreißig Prozent)
- Bei Nichterscheinen des Passagiers zum vorgesehenen Zeitpunkt und Ort des Reisebeginns werden 35% (fünfunddreißig Prozent) berechnet
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Gebühren und Bußgeldern werden die Beträge, die bereits an die Anbieter gezahlt wurden, um die ordnungsgemäß nachgewiesenen Buchungen zu garantieren, als Kosten abgezogen, da der Auftragnehmer nur ein Vermittler bei der Vergabe von touristischen Dienstleistungen ist, der vorübergehend über die erhaltenen Beträge verfügt, da er für die effektive Ausführung dieser Dienstleistungen von Dritten abhängt, wie z.B. Luft-, See- und Straßentransport, sowie Unterkunft, Empfang, Restaurants und andere vertraglich vereinbarte Dienstleistungen.
Sowohl bei Straßen- als auch bei Flugreisen sind Terminverschiebungen oder Rückerstattungen für nicht genutzte Abschnitte nicht zulässig.
Abbruch der Reise - Nach Antritt der Reise haben Reisende, die die Reise aus irgendeinem Grund abbrechen, keinen Anspruch auf Erstattung der bezahlten und nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
Einsteigen
Der VERTRAGSPARTNER/PASSAGIER ist sich bewusst, dass er sich an alle ihm mitgeteilten Fahrplanangaben halten muss und für eventuelle Verspätungen und deren Folgen verantwortlich ist. Er muss sich beim Einsteigen mit seinen persönlichen Originaldokumenten und einem Lichtbildausweis ausweisen und sich gegenüber dem anwesenden Vertreter des Unternehmens identifizieren.
Unterlagen
Bei Inlandsreisen mit dem Flugzeug und/oder auf der Straße ist ein gut erhaltener Originalausweis vorzulegen (einer der folgenden): Personalausweis; nationaler Reisepass; nationaler Führerschein (Muster mit Lichtbild); von den nationalen Behörden ausgestellte Berufsausweise (Muster mit Lichtbild); Arbeitserlaubnis). Wenn der Passagier die oben genannten Dokumente nicht vorlegt oder wenn sie unleserlich und/oder gelöscht sind, wird er nicht zum Einsteigen zugelassen.
Boarding für Minderjährige: Minderjährige unter 16 Jahren (unvollständig) müssen bei nationalen Flügen (Gesetz Nr. 13.812/2019) von einem Elternteil, Großelternteil oder Vormund oder einem Geschwisterteil oder Onkel über 18 Jahren begleitet werden, wobei der Verwandtschaftsgrad immer nachgewiesen werden muss (durch das Original der Geburtsurkunde des Minderjährigen oder eine beglaubigte Kopie). Wenn Sie von einem Erwachsenen ohne den oben beschriebenen Verwandtschaftsgrad begleitet werden, benötigen Sie eine schriftliche, notariell beglaubigte Genehmigung der Eltern oder des Vormunds. Wenn Sie jedoch ohne Begleitung sind, benötigen Sie eine gerichtliche Genehmigung des Kinder- und Jugendgerichts gemäß den Artikeln 83 bis 85 des Kinder- und Jugendstatuts - Gesetz Nr. 8.069/90. Weitere Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der föderalen Polizei (www.dpf.gov.br).
Wichtig: Geburtsurkunden für Kinder über 12 Jahren werden nicht akzeptiert. Bei Diebstahl, Raub oder Verlust des Ausweises ist ein Polizeibericht gültig, der weniger als 60 Tage zuvor ausgestellt wurde.
Unterbringung von Minderjährigen: Bei der Unterbringung von Kindern (bis 12 Jahre) oder Jugendlichen (bis 18 Jahre) müssen diese von der im obigen Absatz genannten Person begleitet werden, es sei denn, sie haben von ihren Eltern oder ihrem Vormund ausdrücklich schriftlich und mit notariell beglaubigter Unterschrift gemäß Artikel 82 des Kinder- und Jugendstatuts - Gesetz Nr. 8.069/90 - die Erlaubnis zum Aufenthalt erhalten.
Hier finden Sie einen Link zur Website des Gerichtshofs von Rio de Janeiro mit einem Muster für eine Reisegenehmigung für ein Kind in Begleitung eines Erwachsenen. Hier finden Sie auch das Muster der Genehmigung für die Unterbringung von Minderjährigen.